Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten/ NEU
ONLINE - Vortrag

Plötzlich und unerwartet oder langsam, aber unausweichlich kann jeder Mensch in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbstbestimmt handeln kann und in der er seine Einwilligungsfähigkeit verliert. Dieser Zustand kann vorübergehend oder dauerhaft sein; er kann durch Unfälle, Krankheiten oder Intoxikation entstehen. Wie auch immer, in dieser Situation ist der Mensch völlig abhängig von Entscheidungen, die andere Menschen über seine medizinische und pflegerische Behandlung, seinen Aufenthaltsort, seine finanziellen Angelegenheiten und ggf. seinen Sterbeprozess treffen. Damit in solchen Situationen der eigene Wille, die eigenen Präferenzen und Lebensentscheidungen bestmöglich berücksichtigt werden, kann man gesetzlich geregelte Instrumente nutzen: Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen.
In dieser Veranstaltung werden zunächst die gesetzlichen Grundlagen dieser Instrumente erläutert. Anschließend werden einige Instrumente vorgestellt: zum einen Instrumente, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet hat, zum anderen die Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. Schließlich werden Fragen zum praktischen Umgang mit diesen Dokumenten beantwortet.
Webinarleitung
Prof. Dr. phil. Dipl.-Phys. Sabine Müller
Professorin für Medizinethik und Neurophilosophie, Diplom-Physikerin und promovierte Philosophin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie CCM
Veranstaltung weiterempfehlen
W-201-0413-7883
Dauer
2 Unterrichtseinheiten
Kosten
Regulär 81,– €, Mitglieder 69,– €
Zutrittslinks zu unseren Online-Veranstaltungen:
Bitte hier klicken
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten/ NEU
ONLINE - Vortrag
Plötzlich und unerwartet oder langsam, aber unausweichlich kann jeder Mensch in eine Situation geraten, in der er nicht mehr selbstbestimmt handeln kann und in der er seine Einwilligungsfähigkeit verliert. Dieser Zustand kann vorübergehend oder dauerhaft sein; er kann durch Unfälle, Krankheiten oder Intoxikation entstehen. Wie auch immer, in dieser Situation ist der Mensch völlig abhängig von Entscheidungen, die andere Menschen über seine medizinische und pflegerische Behandlung, seinen Aufenthaltsort, seine finanziellen Angelegenheiten und ggf. seinen Sterbeprozess treffen. Damit in solchen Situationen der eigene Wille, die eigenen Präferenzen und Lebensentscheidungen bestmöglich berücksichtigt werden, kann man gesetzlich geregelte Instrumente nutzen: Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen sowie Patientenverfügungen.
In dieser Veranstaltung werden zunächst die gesetzlichen Grundlagen dieser Instrumente erläutert. Anschließend werden einige Instrumente vorgestellt: zum einen Instrumente, die das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz erarbeitet hat, zum anderen die Patientenverfügung für den Bereich der psychischen Gesundheit der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e. V. Schließlich werden Fragen zum praktischen Umgang mit diesen Dokumenten beantwortet.
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Prof. Dr. phil. Dipl.-Phys. Sabine Müller
Professorin für Medizinethik und Neurophilosophie, Diplom-Physikerin und promovierte Philosophin, Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Charité - Universitätsmedizin Berlin, Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie CCM
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