Soziale Teilhabe als Ziel der Eingliederungshilfen für Menschen mit seelischen Behinderungen
Dialogisches Seminar
Mi, 08.09.2027 09:30 Uhr
—
Mi, 08.09.2027 17:00 Uhr


Mit dem BTHG wird »soziale Teilhabe« als Ziel von Leistungen der Eingliederungshilfe definiert; und viele bisherige Leistungen der Eingliederungshilfe werden nun zu »Assistenzleistungen«.
Das Seminar befasst sich in Impulsvorträgen und moderierten Diskussionen mit unterschiedlichen Einschätzungen und Erwartungen, die an die »neuen« Begriffe und Inhalte gestellt werden, und zwar von unterschiedlichen Positionen aus. Zentrale Fragen sind: Was ist Teilhabe? Und: Was ist Assistenz?
Wir diskutieren unter anderem über:
- Inklusion und Exklusion, Systemintegration und Soziale Integration
- Gesellschaftliche Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben oder soziale Teilhabe als Herausforderungen an das Individuum, sein soziales Umfeld und (professionelle) Hilfen
- Sozialrechtliche Regelungen im BTHG und ihre Umsetzung in Berlin
- Weiterhin stellen wir mit dem Assistenzbegriff verbundene Herausforderungen und Erwartungen vor und diskutieren diese im psychiatrischen Kontext.
Schwerpunkte:
- Sozialrechtliche Grundlagen
- Einfache und qualifizierte Assistenz
- Abgrenzung zu anderen Formen der Assistenz, zum Beispiel in der Pflege oder bei Hilfen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
- Neue Gestaltung der Beziehung zum Leistungsberechtigten
Für wen eignet sich dieser Kurs?
- Fachkräfte der Eingliederungshilfe und Assistenzleistungen für Menschen mit seelischen Behinderungen
- Mitarbeitende in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung
- Fachkräfte, die sich mit der Umsetzung des BTHG in Berlin befassen
- alle, die sich mit den Begriffen Teilhabe und Assistenz im sozialrechtlichen und psychiatrischen Kontext auseinandersetzen möchten
Was lernen Teilnehmende im Kurs?
- Bedeutung von »sozialer Teilhabe« und »Assistenzleistungen« im BTHG
- unterschiedliche Positionen und Erwartungen an die Begriffe Teilhabe und Assistenz
- Zusammenhänge von Inklusion, Exklusion, Systemintegration und Sozialer Integration
- gesellschaftliche Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben als Herausforderung für Individuum, Umfeld und professionelle Hilfen
- sozialrechtliche Regelungen im BTHG und ihre Umsetzung in Berlin
- Unterschied zwischen einfacher und qualifizierter Assistenz
- Abgrenzung der Assistenz zu anderen Hilfeformen, z. B. in der Pflege
- neue Gestaltung der Beziehung zu Leistungsberechtigten im psychiatrischen Kontext
Kursleitung
Freddy Nußbaumer
Experte durch Erfahrung, EX-IN, Genesungsbegleiter auf einer akutpsychiatrischen Station in Berlin, Mitglied des erweiterten Vorstands von exPEERienced e.V., Koordination des Recovery College Berlin sowie Co-Moderation und Leitung von Kursen. Authentizität, Augenhöhe und Empowerment.
Christian Reumschüssel-Wienert
Diplom-Soziologe, Diplom-Sozialwirt, Mitglied im erweiterten Vorstand der BGSP
Weitere Angebote im ...
Veranstaltung weiterempfehlen
S-201-0908-8142
Dauer
8 Unterrichtseinheiten
Kosten
Regulär 284,– €, Mitglieder 234,– €
Ort
Den Durchführungsort veröffentlichen wir ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung.
Soziale Teilhabe als Ziel der Eingliederungshilfen für Menschen mit seelischen Behinderungen
Dialogisches Seminar
Mit dem BTHG wird »soziale Teilhabe« als Ziel von Leistungen der Eingliederungshilfe definiert; und viele bisherige Leistungen der Eingliederungshilfe werden nun zu »Assistenzleistungen«.
Das Seminar befasst sich in Impulsvorträgen und moderierten Diskussionen mit unterschiedlichen Einschätzungen und Erwartungen, die an die »neuen« Begriffe und Inhalte gestellt werden, und zwar von unterschiedlichen Positionen aus. Zentrale Fragen sind: Was ist Teilhabe? Und: Was ist Assistenz?
Wir diskutieren unter anderem über:
- Inklusion und Exklusion, Systemintegration und Soziale Integration
- Gesellschaftliche Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben oder soziale Teilhabe als Herausforderungen an das Individuum, sein soziales Umfeld und (professionelle) Hilfen
- Sozialrechtliche Regelungen im BTHG und ihre Umsetzung in Berlin
- Weiterhin stellen wir mit dem Assistenzbegriff verbundene Herausforderungen und Erwartungen vor und diskutieren diese im psychiatrischen Kontext.
Schwerpunkte:
- Sozialrechtliche Grundlagen
- Einfache und qualifizierte Assistenz
- Abgrenzung zu anderen Formen der Assistenz, zum Beispiel in der Pflege oder bei Hilfen für Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
- Neue Gestaltung der Beziehung zum Leistungsberechtigten
Für wen eignet sich dieser Kurs?
- Fachkräfte der Eingliederungshilfe und Assistenzleistungen für Menschen mit seelischen Behinderungen
- Mitarbeitende in der psychiatrischen und psychosozialen Versorgung
- Fachkräfte, die sich mit der Umsetzung des BTHG in Berlin befassen
- alle, die sich mit den Begriffen Teilhabe und Assistenz im sozialrechtlichen und psychiatrischen Kontext auseinandersetzen möchten
Was lernen Teilnehmende im Kurs?
- Bedeutung von »sozialer Teilhabe« und »Assistenzleistungen« im BTHG
- unterschiedliche Positionen und Erwartungen an die Begriffe Teilhabe und Assistenz
- Zusammenhänge von Inklusion, Exklusion, Systemintegration und Sozialer Integration
- gesellschaftliche Teilhabe und Teilhabe am Arbeitsleben als Herausforderung für Individuum, Umfeld und professionelle Hilfen
- sozialrechtliche Regelungen im BTHG und ihre Umsetzung in Berlin
- Unterschied zwischen einfacher und qualifizierter Assistenz
- Abgrenzung der Assistenz zu anderen Hilfeformen, z. B. in der Pflege
- neue Gestaltung der Beziehung zu Leistungsberechtigten im psychiatrischen Kontext
Kursleitung
Freddy Nußbaumer
Experte durch Erfahrung, EX-IN, Genesungsbegleiter auf einer akutpsychiatrischen Station in Berlin, Mitglied des erweiterten Vorstands von exPEERienced e.V., Koordination des Recovery College Berlin sowie Co-Moderation und Leitung von Kursen. Authentizität, Augenhöhe und Empowerment.
Christian Reumschüssel-Wienert
Diplom-Soziologe, Diplom-Sozialwirt, Mitglied im erweiterten Vorstand der BGSP
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S-201-0908-8142
Mi, 08.09.2027 09:30 Uhr
—
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Dauer
8 Unterrichtseinheiten
Kosten
Regulär 284,– €, Mitglieder 234,– €
Ort
Den Durchführungsort veröffentlichen wir ca. 2 Wochen vor der Veranstaltung.

